Pflichtschulung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
§ 12 Abs. 2 AGG (
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verpflichtet den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter / den Betriebsrat, über den Inhalt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu schulen. Gleichzeitig belohnt das AGG den Arbeitgeber dafür, indem er ihn in einem Schadensersatz- bzw. Entschädigungsprozeß besser stellt. Ohne Schulung setzt sich der Arbeitgeber unnötigen Prozeßrisiken aus. Die Betriebsräte sind nach § 17 Abs. 2 AGG angehalten, diese Schulungen einzufordern.
Unsere Lösung
Damit Sie diese leidige Verpflichtung möglichst rasch und kostensparend abarbeiten können, bieten wir Ihnen eine Schulung mit Nachweis für jeden Teilnehmer nach § 12 AGG an.
Frau Rechtsanwältin Kirsten Weber, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Geschäftsführerin eines Arbeitgeberverbandes, sowie Rechtsanwalt Mühlenbein, Fachanwalt für Arbeitsrecht, referieren ca. zwei bis drei Stunden über das Thema. Wir geben dabei der Geschäftsführung und den Mitarbeitern / Betriebsrat praktische Lösungsmöglichkeiten an die Hand, die im Ergebnis intern ein gutes Einvernehmen am Arbeitsplatz sichern und nach Außen Haftungsrisiken vermeiden. Die genauen Inhalte der Schulung können Sie der Teilnahmebestätigung entnehmen.
Kosten
Für die Veranstaltung berechnen wir einen Kostenbeitrag in Höhe von 350,00 € sowie Kosten für jedes Teilnahmezertifikat je nach Teilnehmerzahl. Die Landesregierung NRW finanziert mit ihrem Projekt „Bildungsscheck – Weiterbildung zum halben Preis“ berufliche Weiterbildung bis zu 50%. Auf der Internetseite
www.mags.nrw.de (rechts oben) finden Sie hierzu weitere Informationen. Auch die hier angebotene Schulung können Sie kostengünstig mit dem Bildungsscheck durchführen.
Die Räumlichkeiten können Sie selbst stellen, Technik wie Beamer etc. stellen wir, falls erforderlich. Dabei ist es uns egal, wie viele Teilnehmer mitmachen. Sie können sich also mit mehreren Arbeitgebern und/oder Betriebsräten zusammentun oder in der Kleingruppe intensiver diskutieren.
5 Punkte-Plan
In unserem 5 Punkte-Plan können Sie nachlesen, was Firmen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern bzw. Betriebsräten sonst noch tun sollten, damit das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht zur Haftungsfalle wird.
Schulung durchführen
Wenn wir die Pflichtschulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für Sie durchführen sollen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 02961 / 9742-0 oder schicken Sie Ihre Anfrage online über unser Kontaktformular.
