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Haftungsausschluss + Mandatsbedingungen

Natürlich haben Sie das erwartet, daß es auf einer Anwalts-Web-Site irgendwo etwas "Kleingedrucktes" gibt. Nun, hier ist es:

Diese Web-Site dient allein Ihrer Information und Sie sollten die Informationen nicht im Sinne eines Rechtsrates mißverstehen. Wenn Sie irgendein Rechtsproblem haben sollten, dann vertrauen Sie nicht auf die Informationen, die Sie hier für Ihr Problem finden konnten, sondern holen Sie erst noch unseren Rat ein und schildern Sie uns Ihre besondere Situation und die zugrunde liegenden Tatsachen. Wir haften in keiner Weise für Informationen, die wir Ihnen durch unsere Links möglich machen. Sie sollten einen Link auf unserer Web-Site nicht als Grundlage für eine Empfehlung einer Auffassung oder irgendeines Produktes oder gar als Garantie für die Tauglichkeit mißverstehen. Unsere Links sollen allein Ihrem Interesse an weiteren Informationen entgegenkommen. Bitte denken Sie daran, daß Übertragungen auf dem Internet nicht immer vertraulich sind. Wenn Sie an uns persönliche Daten übertragen, geschieht das, soweit wir involviert sind, auf Ihr eigenes Risiko. Weiter weisen wir darauf hin, daß eine wie auch immer geartete Mandatsbeziehung mit uns nur dann entsteht, wenn wir in einem persönlichen Gespräch Ihren Fall überprüft und eine schriftliche Vollmacht von Ihnen unterzeichnet vorliegen haben. Wir übernehmen keine anwaltliche Vertretung für irgendjemanden, an den nur über diese Web-Site Informationen übertragen worden sind, das gilt selbst dann, wenn wir eine von Ihnen gestellte Frage beantwortet haben sollten.

1. Der Auftrag zwischen den Anwälten und dem Mandanten kommt zustande, wenn die Anwälte die Annahme des Mandates ausdrücklich bestätigen.

2. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Korrespondieren die Anwälte in einer anderen Sprache, wird die Haftung für Übersetzungsfehler ausgeschlossen.

3. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der Anwälte sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

4. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sind die Anwälte nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen haben. Die Haftung der beauftragten Anwälte für einfache Fahrlässigkeit wird durch diese AGB auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme für ein Schadensereignis beschränkt, siehe § 51 a Abs. 1 Nr. 2 BRAO, also zur Zeit (ad 2004) 4 x 250 T€ = 1 Mio €.. Eine weitere Haftungsbeschränkung auf die Mindestversicherungssumme von z.Zt. 250.000 € kann nach § 51 a Abs.1 Nr. 1 BRAO durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall vereinbart werden. Auf die Rückzahlung des Gebührenanspruchs wird verzichtet. Unberührt bleibt die Haftung der Anwälte oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden an die Anwälte abgetreten, sofern zum Zeitpunkt des Erstattungsanspruchs Forderungen ggen den Auftraggeber bestehen. Die Anwälte sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen.

6. Die Korrespondenz mit einem Rechtsschutzversicherer stellt einen gesonderten Auftrag dar und ist grundsätzlich nicht mit dem Honorar in der Sache selbst abgegolten. Die Anwälte werden jedoch eine einfache Deckungsanfrage sowie die Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer durch Übersenden der Kostennote als Service-Leistung im Rahmen der Bearbeitung des Mandates ohne Berechnung übernehmen. Darüber hinausgehende Tätigkeiten erfolgen nur aufgrund eines besonderen und besonders zu honorierenden Auftrages.

7. Die Anwälte sind berechtigt, Informationsbeschaffungsmaßnahmen auch über Neue Medien, z.B. T-Online oder Internet zu betreiben. Die Anwälte werden die Selbstkosten dem Mandanten in Rechnung stellen, ohne Rücksicht darauf, ob diese von einem Gericht als erstattungsfähig anerkannt werden oder nicht.

8. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß es im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz (auch außergerichtlich) keine Kostenerstattung durch den Gegner bzgl. der Anwaltskosten oder der eigenen Parteikosten gibt, auch wenn der Auftraggeber obsiegt.

9. In gerichtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung nach der RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - und richtet sich nach dem Gegenstandswert. In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen vereinbart werden. Pauschalvergütungen werden in der Regel für Vertragsentwürfe vereinbart. Die Höhe des Honorars bei Zeitvergütungen beginnt bei € 100,- je Stunde zzgl. Auslagen, Fahrtkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird in Einheiten von 0,25 Stunden.

10. Für die Informationen auf dieser Homepage behalten wir uns alle Rechte vor. Das Kopieren zum persönlichen privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch ist gestattet. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Texte auf dieser Homepage. Wenn Sie eine E-Mail schicken, entsteht kein Mandatsverhältnis. Haben Sie bitte Verständnis, daß wir rechtsberatend erst nach Begründung eines konkreten Mandatsverhältnisses tätig werden dürfen. Bedenken Sie auch, daß Datenübertragung im Internet nicht hinreichend sicher gegen unbefugte Eingriffe ist und auch der Empfang der Nachrichten nicht unbedingt gewährleistet ist. Der Auftraggeber ist mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden und akzeptiert diese für alle, dem Anwalt bereits erteilten und noch zu erteilenden Aufträge und bestätigt die Kenntnisnahme dieser Bedingungen.

Zu den Menüunterpunkten Vollmacht und verschiedene Rechtsgebiete:

In den oben aufgeführten Menüunterpunkten können Sie den Text unseres Vollmachtformulars und unserer Stammdatenfragebögen zu verschiedenen Rechtsgebieten einsehen. Daraus können Sie ersehen, welche Informationen und Unterlagen unsere Kanzlei - aber auch andere Kollegen - von Ihnen erwarten, falls Sie einmal in einem dieser Rechtsgebiete ein Mandat erteilen wollen.

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