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Halterverantwortlichkeit

Sie sind Halterverantwortlicher für den Fuhrpark Ihrer Firma und bekommen häufig Bußgeldbescheide für Fehler, die Ihre Mitarbeiter eigentlich allein zu verantworten haben? Dann empfehlen wir Ihnen, in Zukunft von allen Kraftfahrern die anliegende Erklärung unterzeichnen zu lassen. Dem Unternehmer nutzt die Erklärung bei Anzeigen gegen ihn als den Halterverantwortlichen. Falls bereits ein Bußgeld- oder Strafverfahren anhängig ist, sollten Sie und auch Ihre Fahrer zunächst keine Aussagen machen und sich anwaltlich vertreten lassen.

Erklärung

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Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung keinesfalls dazu führen darf, dass der Unternehmer als Halterverantwortlicher nicht selbst weiterhin kontrolliert oder auf entsprechende arbeitsrechtliche Abmahnungen gegenüber den angestellten Fahrern verzichtet.

Ihr Partner im Arbeitsrecht

Wir helfen Ihnen natürlich nicht nur beim Thema Halterverantwortlichkeit, sondern stehen Ihnen auch bei Kündigungen, Arbeitszeugnissen und allen anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Wir nehmen an innerbetrieblichen Verhandlungen teil und unterstützen Sie im Streitfall auch in sämtlichen Beschlussverfahren. Bei betrieblichen Konflikten nutzen wir unseren juristischen aber auch unseren ökonomischen und sozialrechtlichen Sachverstand.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Unterpunkt Für Arbeitgeber.

Bußgeldkatalog und Maut-Einspruch

Mit unserem Bußgeldkatalog können Sie die Höhe des Bußgeldes sowie die Länge des zu erwartenden Fahrverbots errechnen lassen. Nutzen Sie unsere Online-Rechtsberatung, wenn Sie Einspruch gegen einen Maut-Bußgeldbescheid einlegen möchten.

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