Mietminderung
Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen begrüßen Sie auf ihrer Homepage. Hier finden Sie Hilfe im Mietrecht in Form von zwei Angeboten zum Thema
Mietminderung:
1. Kostenloser Mietminderungsrechner
Klicken Sie in der nachfolgenden Liste alle Mängel an, die Ihre Wohnung aufweist. In Klammern finden Sie die Angabe, in welcher Höhe Sie die Miete aufgrund des Mangels mindern können. "Baulärm 30 %" bedeutet: Wegen dauernden Baulärms können Sie Ihre Kaltmiete um bis zu 30 % mindern. Bei einer Kaltmiete von 500,- € sind dies 150,- €. Geben Sie anschließend Ihre Kaltmiete ein und klicken Sie auf "Mietminderung berechnen". Der Mietminderungsrechner errechnet den Betrag, um den Sie Ihre Miete mindern können.
2. Individuelles Schreiben an Ihren Vermieter
Es genügt nicht, die Höhe der möglichen Mietminderung zu kennen. Sie müssen Ihren Vermieter auch juristisch korrekt in Verzug setzen. Wir formulieren für Sie ein individuelles Schreiben an Ihren Vermieter, das auf die Mängel Ihrer Wohnung hinweist und Ihre Ansprüche begründet. Dieses Schreiben brauchen Sie dann nur noch auszudrucken, zu unterschreiben und abzusenden. Kosten: 39,- €.
Sie setzen Ihre Ansprüche durch, ohne eine juristische Auseinandersetzung zu provozieren. Falls Ihr Anspruch außergerichtlich nicht durchgesetzt werden konnte, haben Sie mit dem Schreiben bereits juristisch einwandfrei die Voraussetzungen für eine Klage geschaffen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Mietminderungsrechner