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Minijobs
Zum 1. April 2003 traten die Gesetzesänderungen bei den geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen (sog. "Minijobs") in Kraft. Steuerlich und bei der Sozialversicherung ergeben sich wesentliche Änderungen.
Minijobs bis 400 EURO
Bis 400 EURO erhält der Arbeitnehmer ("AN") den Lohn steuer- und
sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber ("AG") zahlt Pauschalabgaben i.H.v. 25 %
(12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer).
Im Gegensatz zur alten Rechtslage kann der "Minijobber" länger als 15 Stunden
wöchentlich arbeiten. Ein Minijob bleibt als Nebenjob steuerfrei.
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Die Pauschalabgaben
sind vom AG mittels eines Beitragsnachweises bei der Bundesknappschaft
in Essen anzumelden und werden von dort eingezogen. Der AN erwirbt (geringe)
Ansprüche in der Rentenversicherung, die er durch Eigenbeitrag aufstocken kann.
Minijobs zwischen 400 und 800 EURO
In dieser sog. "Gleitzone" ist der Lohn über eine Lohnsteuerkarte zu
versteuern. Die vom AN zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge sind anfangs geringer
als die vom AG zu zahlenden Anteile. Ab 800 EURO sind beide Anteile gleich hoch.
Die Gleitzone kommt nicht zur Anwendung, wenn der Minijob neben einer versicherungspflichtigen
Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
Minijobs bis 400 EURO im Haushalt
Minijobs im Haushalt sind besonders begünstigt. Bis 400 EURO zahlt der
AG nur 12 % Pauschalabgaben (je 5 % für Renten- und Krankenversicherung und 2 %
Pauschalsteuer). Der AN muss keine Abgaben entrichten, auch nicht, wenn neben dem
Minijob eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Arbeitet
der Minijobber im haushaltsnahen Bereich, kann der AG 10 % dieser Aufwendungen von seiner
Steuerschuld abziehen, höchstens jedoch 510 EURO jährlich. Der vom AG abzugsfähige
Aufwand erhöht sich auf 12 %, wenn der Minijobber im Privathaushalt
sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird (höchstens jedoch 2.400 EURO jährlich).
Der passende Arbeitsvertrag
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Weitere Informationen finden Sie in unserem Unterpunkt Für Arbeitgeber.

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