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Abmahnung

Vor einer Kündigung ist als milderes Mittel eine Abmahnung auszusprechen. Diese muss den konkreten Vorwurf unter Angabe von Ort und Zeit enthalten und darf sich nicht in bloßen Werturteilen ergehen; sonst könnte der Mitarbeiter die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einklagen. Um ganz sicher zu gehen, kann im Zweifel in der Abmahnung auch eine Anweisung erteilt werden, wie der Mitarbeiter sich korrekt zu verhalten hat. Die Ankündigung der Kündigung für den Wiederholungsfall ist unbedingt auszusprechen.

Nutzen Sie unser Musterschreiben, um eine korrekte Abmahnung auszustellen.

Musterschreiben

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Kündigungen und Kündigungsschutz

Viele Arbeitgeber möchten das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage abwenden, so dass die meisten Verfahren mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; auch wenn darauf eigentlich kein Anspruch besteht. Sie sollten die Voraussetzungen für eine Kündigung daher genau beachten, um das Prozessrisiko so gering wie möglich zu halten.

Lassen Sie sich vor jeder Kündigung auf jeden Fall anwaltlich beraten!

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