Prozessbeschäftigung
Falls Sie es aus prozesstaktischen Gründen vorziehen, Ihren Mitarbeiter während des laufenen Prozesses im Rahmen einer so genannten Prozessbeschäftigung bis zum Urteil weiter zu beschäftigen, sollten Sie ihm unbedingt den unten aufgeführten
Text zustellen. Sie laufen sonst Gefahr, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis herbeizuführen.
Kündigungen und Kündigungsschutz
Da viele Arbeitgeber das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage abwenden möchten, enden die meisten Verfahren mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; auch wenn darauf eigentlich kein Anspruch besteht. Sie sollten die Voraussetzungen für eine Kündigung daher genau beachten, um das Prozessrisiko so gering wie möglich zu halten.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Kündigung aussprechen!
Mandatserteilung
Weitere Informationen finden Sie in unserem Unterpunkt Für Arbeitgeber.

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