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Bankrecht + Sittenwidrige Bürgschaft + Ehegattenbürgschaft + gemeinschaftliche Darlehen
Wir vertreten seit Jahren viele zufriedene Mandanten in ganz Deutschland gegen Banken.
Die Liste der Fehler und Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Bürgen, Darlehensnehmer und Sicherungsgeber die Möglichkeit, Bürgschaften und Kreditverträge anzufechten. Dabei gehen wir nach Möglichkeit auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor. Sogar früher titulierte Forderungen, auch bereits ergangene Urteile, können wir für Sie anfechten. Im optimalen Falle können wir sogar Schadenersatzansprüche durchsetzen.
Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven. Viele erfahren das regelrecht als Befreiungsschlag. Schlaflose Nächte und gesundheitlicher Verfall haben endlich ein Ende!
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Unsere Kanzlei ist Beratungsstelle der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
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Herr Rechtsanwalt Mühlenbein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwalt Verein.
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"Wer bürgt wird gewürgt!" Das mag stimmen, aber sicherlich stimmt auch "Wer sich nicht wehrt, ist der Dumme!" Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!
Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Checkliste, um zu sehen, ob es sich in Ihrem Fall um eine sittenwidrige Bürgschaft oder Ehegattenbürgschaft handeln könnte. Falls mindestens ein Kriterium der Checkliste auf Ihren Fall zutrifft, sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen!
Mandatserteilung
Sittenwidrige Bürgschaft - Ehegattenbürgschaft

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