Aktuelles

Abgasskandal – Aktuelle Rechtsprechung

VW Tiguan

Das OLG Hamburg verurteilte am 15.07.2019 (Az. 4 U 97/17) einen Händler dazu, dem Käufer eines im Jahre 2014 erworbenen und manipulierten VW Tiguan einen neuen und mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serie zu liefern. Der geschädigte Käufer gibt seinen manipulierten Tiguan zurück und muss keine Nutzungsentschädigung zahlen. Der Käufer hat den manipulierten VW damit über fünf Jahre kostenlos genutzt.

 

Porsche – Macan S Diesel

Am 14.06.2019 verurteilte das Landgericht Erfurt (Az. 10 O 783/18) die Porsche AG zum Schadensersatz. Das Landgericht ging von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus. Das Fahrzeug verfügte über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der geschädigte Käufer darf den Porsche gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

 

Skoda Octavia Combi 2,0 TDI

In einem Urteil vom 18.07.2019 sprach das OLG Karlsruhe (Az. 17 U 160/18) einem geschädigten Käufer Schadensersatz durch die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Der Käufer darf den Kaufvertrag rückabwickeln und das den Skoda zurückgeben. Im Gegenzug erhält er eine Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen und darf zusätzlich die sonstigen Schäden, die aus dem Kaufvertrag resultieren ersetzt verlangen.

 

Mercedes – GLK 250 CDI Euro 5

Am 25.06.2019 entschied das Landgericht Stuttgart (Az. 23 O 127/18) gegen die Daimler AG und verurteilte diese zu Schadensersatz bezüglich eines Mercedes GLK wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, da das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verfüge. Der Käufer darf das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Bekannt wurde auch, dass es durch das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf in Bezug auf den Mercedes GLK Euro 5 geben soll.