Was dürfen Arbeitnehmer im Karneval?
Der Straßenkarneval beginnt mit Weiberfastnacht am 4.2.2016, und bekanntlich ist Aschermittwoch wieder alles vorbei. Während dieser tollen Tage passieren die wundersamsten Dinge, mit denen sich im Anschluss dann auch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte beschäftigen wieder werden. Wie sieht es also nach Aschermittwoch arbeitsrechtlich aus, wenn an den tollen Tagen über die Stränge geschlagen wurde?