Autokauf: Rückgaberecht?
Ist das Fahrzeug mangelhaft, kann der Käufer Rechte wegen Sachmängeln, besser bekannt als Gewährleistungsrechte, geltend machen. Der Käufer eines mangelhaften Pkws kann vom Verkäufer die Nacherfüllung des Kaufvertrages, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, den Kaufpreis mindern, Schadenersatz fordern und Ersatz von sog. frustrierten Aufwendungen verlangen.