Karneval steht vor der Tür – doch wie sieht es arbeitsrechtlich aus?
Der Straßenkarneval beginnt mit Weiberfastnacht am 23.02.2017, und bekanntlich ist Aschermittwoch wieder alles vorbei. Während dieser tollen Tage passieren die kuriosesten Dinge, die anschließend gerne auch mal auf dem Schreibtisch von Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern landen.
Wir haben für Sie einige Beispiele recherchiert, die vielleicht in Köln etwas anders zu bewerten sein werden als in Thülen oder gar in Brilon.