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Audi Abgasskandal – Aktuelle Urteile (3l-Motoren)

Audi A6 Avant

Sowohl das Landgericht Köln (Az. 16 O 371/18) wie auch das Landgericht Heilbronn (Az. 4 O 219/18) verurteilten jeweils die Händler dazu, den manipulierten A6 Avant gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. In beiden Fällen abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

 

Audi SQ5 (und SQ5 Plus)

Das LG Flensburg (Az. 7 O 90/18) verurteilte einen Händler zur Rücknahme eines Audi SQ5 gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der SQ5 war durch den geschädigten Käufer sogar schon selbst wieder verkauft worden. Neben der Nutzungsentschädigung muss sich der ursprüngliche Käufer daher auch den Verkaufspreis anrechnen lassen.

Auch das Landgericht Stuttgart (Az. 7 O 383/18) entschied zu Gunsten des Käufers. Der Händler muss den manipulierten SQ5 Plus zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Dies jedoch abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

 

Audi A5

Das Landgericht Offenburg (Az. 3 O 94/18) verurteilte die VW AG zur Rücknahme eines Audi A5 mit 3-Liter-Motor. Es handelte sich um ein Leasing-Fahrzeug. Die Volkswagen AG muss den Kaufpreis erstatten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das LG Offenburg verurteilte zudem die Audi AG zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Leasingnehmer darf die gezahlten Raten zurückverlangen.

 

Audi A4 Avant

Das Landgericht Stuttgart (Az. 7 O 265/18) verurteilte einen Händler dazu, einen manipulierten Audi A4 Avant zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufpreis an den geschädigten Käufer. Der Käufer muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das LG Stuttgart verurteilte auch die Audi AG zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.