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Darf der Arbeitgeber eine Corona-Schutzimpfung verlangen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern/innen nicht verlangen, dass diese sich gegen Covid impfen lassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Schutzimpfung für bestimmte Berufsgruppen zwingend vorgeschrieben ist. Derzeit besteht keine Impfpflicht in Deutschland.

Es muss daher auch keine Auskunft darüber erteilt werden, ob man bereits geimpft ist.

Der Arbeitgeber kann also keinerlei rechtliche Maßnahmen ergreifen (wie beispielsweise Abmahnung oder Kündigung), wenn sich ein Mitarbeiter nicht impfen lassen möchte. Ohnehin darf der Arbeitgeber auch nicht zwischen geimpften und ungeimpften Mitarbeiterin differenzieren. Anderenfalls läge eine Ungleichbehandlung vor. Der Arbeitgeber darf daher auch ungeimpften Mitarbeitern beispielsweise nicht den Zugang zur Kantine verweigern.

Der Arbeitgeber kann auch keine Impfpflicht durch eine Betriebsvereinbarung herbeiführen.

Sofern ein Arbeitgeber die weitere Beschäftigung gemäß Arbeitsvertrag von einer Impfung abhängig macht, kann er in Annahmeverzug geraten. Die Vergütung muss dann trotzdem gezahlt werden, sofern die Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung im Übrigen ordnungsgemäß anbieten.