Aktuelles

Fußball WM – Spannungen am Arbeitsplatz

Dürfen Arbeitnehmer die Spiele während der Arbeitszeit mitverfolgen und wie? Dazu fassen wir die rechtlichen Grundlagen zusammen.

Die Übertragungszeiten von Russland aus sind arbeitnehmerfreundlich; es sei denn Sie arbeiten z.B. im Schichtdienst.

Generell haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, Sportveranstaltungen während der Arbeitszeit zu verfolgen. Egal ob im Fernsehen, Radio oder Internet.

Der Chef muss das also ausdrücklich und in jedem Einzelfall erlauben. Ansonsten droht Abmahnung oder/und Gehaltskürzung bis hin zur Kündigung im Wiederholungsfall.

Gerichte differenzieren. So meint das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. am 9.2.2011, 7 Ca 4868/10, das Verfolgen eines Spieles der WM im Verkaufsraum sei sozialadäquat, da Europameisterschaft oder WM einen großen Stellenwert in der Gesellschaft habe. Daher sei eine Kündigung ohne Abmahnung unwirksam. Aber Vorsicht: das Arbeitsgericht Köln entschied am 28.8.2017, 20 Ca 7940/16, in einem ähnlichen Fall, der Arbeitnehmer verletze seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit.

Das Bundesarbeitsgericht ließ am 14.1.1986, 1 ABR 75/83, Radiohören allgemein durchgehen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit weiter konzentriert, zügig und fehlerfrei ausführe. Das sei aber bei einer Live-Berichterstattung eben nicht mehr der Fall.

Bloßes Abrufen über den Live-Ticker z.B. alle 30 Minuten soll laut Arbeitsgericht Mainz vom 30.10.2009, 6 TaBV 33/09, zulässig sein.

Also, im Zweifel nachfragen und um Erlaubnis bitten. Und eventuell vorschlagen, Pausen zu verlängern oder nachzuarbeiten etc. Und jedesmal erneut die Erlaubnis einholen, denn eine betriebliche Übung ist schwer zu beweisen.

Und mit der Erlaubnis ist nicht auch das Biertrinken erlaubt…

In diesem Sinne viel Spaß!