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Glatteis und Schnee: Wer haftet bei Autounfällen?

Während sich die einen über den Schneefall freuen, bedeutet der Winter für manchen Autofahrer eine Herausforderung. Denn Schnee, Straßenglätte und Blitzeis erhöhen das Unfallrisiko. Was gilt rechtlich, wenn es zum Unfall kommt?

Will der Fahrer eine Haftung vermeiden, gilt es die eigene Fahrweise dem winterlichen Wetter anpassen. Im Zweifel heißt das bei Glatteis: Schrittgeschwindigkeit fahren. Gleiches gilt bei Blitzeis. Wobei Blitzeis keine höhere Gewalt darstellt, die eine Haftung des Autofahrer entfallen lässt. Vielmehr geltend die Maßstäbe, die auch bei gewöhnlicher Straßenglätte anzuwenden sind. Jeder Autofahrer muss demnach so fahren, dass er bei einem plötzlich aufkommenden Hindernis oder ähnlichem – dazu zählt auch Blitzeis – anhalten oder ausweichen kann. Fahrer müssen also theoretisch auf alles vorbereitet sein. Der Gesetzgeber geht vom Idealfahrer aus. Wird abweichend vom Idealfahrer gehandelt, führt dies regelmäßig zur Mithaftung bis zur Alleinhaftung für einen Verkehrsunfall.

Wenn ein Fahrzeugführer bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass er entweder nicht mit den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder aber ein Fahrverhalten gezeigt hat, dass den Witterungsverhältnissen nicht angemessen war. Der Autofahrer muss daher für einen Unfallschaden haften, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Winterliche Witterung macht Autofahrern nicht nur auf der Straße zu schaffen – auch Parkplätze sind oft zugefroren und rutschig. Wie auf der Straße gilt auch hier, dass Autofahrer angemessen fahren müssen.

Natürlich muss auch auf Parkplätzen geräumt und gestreut werden. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer beziehungsweise Betreiber oder die Stadt. Kommen diese ihren Räum- und Streupflichten nicht nach, haften diese, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Aber auch Fußgänger müssen sich den winterlichen Wetterverhältnissen anpassen. Es gelte also zu schauen, wo man hintritt und auf angemessenes Schuhwerk zu achten.

Kommt es doch zu einem Unfall, sollten Betroffene sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Das gilt auch, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.