Aktuelles

Kanzleibetrieb trotz Corona-Virus

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

auch wir möchten unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen und Sie und unsere Mitarbeiterinnen zu schützen.

Daher bitten wir Sie, auf persönlichen Kontakt zu unserer Kanzlei zu verzichten. Gern können Sie uns stattdessen wie folgt erreichen und Informationen übermitteln oder Besprechungen mit dem Anwalt und den Anwältinnen führen:

per E-Mail: info@muehlenbein,de

per Telefon: 02961 / 9742-0, per Telefax 02961 / 9742-15 oder nutzen Sie Skype.

Unterlagen können Sie in den Postkasten stecken.

Vereinbaren Sie einfach wie gewohnt einen Besprechungstermin, der dann telefonisch oder über Skype stattfindet. Ihre laufenden Angelegenheiten werden selbstverständlich zuverlässig weiter bearbeitet und wir halten Kontakt zu Ihnen.

Für das gewohnte Mandantengespräch halten wir in besonderen Ausnahmefällen einen Mundschutz für Sie bereit.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Anwälte bleiben auf dem Posten

Die Corona-Krise wirft alles durcheinander. Geschäfte und Restaurants sind geschlossen, Industriebetriebe stellen ihre Produktion ein. Gerade jetzt ist es wichtig zu wissen, dass die Anwälte weiter ansprechbar sind.

Fristen sind weiterhin zu beachten. Wer z.B. von einer Kündigung seines Arbeitsvertrages betroffen ist oder plötzlich bei seinem Arbeitgeber einen neuen, ungünstigeren Arbeitsvertrag unterschreiben soll, muss das auch in einer Krise nicht hinnehmen. Für die Zurückweisung einer Kündigung wegen formeller Mängel bleibt eine Woche, für eine Kündigungsschutzklage drei Wochen. Umgekehrt brauchen Arbeitgeber Hilfe, wie sie mit der Situation rechtlich sicher umgehen sollen; zum Beispiel bei Kurzarbeitergeld usw.. Unterhaltszahlungen bleiben vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen aus. Anwaltlicher Rat ist dann dringend nötig, Widerspruchs- oder Klagefristen müssen eingehalten werden. Auch alle sonstigen gesetzlichen Fristen in vielen Rechtsgebieten, innerhalb derer man tätig werden muss, um keine Nachteile zu erleiden, laufen weiter, z.B. Widersprüche gegen Mieterhöhungen oder gegen Verwaltungsbescheide usw. Das gilt auch für gerichtliche Fristen, z.B. wenn man einen Mahnbescheid oder eine Klageschrift zugestellt erhält. Wer sich dann nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist wehrt, verliert den Prozess.

Für die anwaltliche Beratung ist zum Glück auch nicht zwingend der persönliche Kontakt notwendig. Dank Telefon, E-Mail oder Skype ist der Informationsaustausch problem- und risikolos möglich.

Es wäre daher ganz falsch, jetzt den Kopf in den Sand zu stecken und zu glauben, um alles andere als die Gesundheit brauche man sich erst später wieder zu kümmern. Anwältinnen und Anwälte bleiben für ihre Mandanten auf dem Posten.

Und das ist in § 53 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auch so vorgeschrieben. Eine Kanzlei darf nicht einfach so geschlossen werden. Jeder Anwalt hat für einen amtlich bestellten Vertreter zu sorgen, wenn er mehr als eine Woche abwesend ist oder seinen Beruf nicht ausüben kann.

Kurzarbeit und Kündigung, Verdienstausfall, Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Staatliche Hilfen, Insolvenz: Was gilt jetzt?, Schutz für Mieter, Umgangsrecht, Unterhalt und Scheidung, Reise und Freizeit: Geld zurück?, Quarantäne und Ausgangssperre, Einschränkung der Grundrechte, Prüfungen abgesagt – und jetzt?, Gerichtstermine und Fristen.