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Kündigung – was tun? Die betriebsbedingte Kündigung

Welche Anforderungen werden an das tatsächliche Vorliegen der vom Arbeitgeber behaupteten außerbetrieblichen Gründe für die Kündigungsentscheidung gestellt?

Die Tatsache, dass ein Auftragsrückgang vorliegt, ist sicherlich ein außerbetrieblicher Grund zur betriebsbedingten Kündigung. Grundsätzlich ist es vom Arbeitnehmer hinzunehmen, wenn sich ein Unternehmen aus den eingetretenen wirtschaftlichen Gründen zur Personalreduzierung entschließt. Will ihr Arbeitgeber Ihnen betriebsbedingt kündigen, ist er jedoch verpflichtet, im einzelnen darzulegen, wie er die weniger gewordene Arbeit konkret auf die anderen Mitarbeiter verteilen will, wie also sein Konzept aussieht und sich dieses auf Ihre weitere Beschäftigung auswirkt. Insbesondere ist Ihr Arbeitgeber gehalten, im einzelnen seine diesbezügliche Personalplanung darzustellen und das frühere sowie jetzige Arbeitsvolumen sowie dessen frühere und jetzige Verteilung auf die Arbeitnehmer darzulegen. Es ist für den Arbeitgeber enorm schwierig, diese Tatsachen ordnungsgemäß darzutun. Schon aus diesem Grunde haben Sie als Arbeitnehmer aussichtsreiche Chancen einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

Wichtig: Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen zu können, ist es erforderlich, innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben; formale Fehler sind dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen im Arbeitsrecht empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Herr Rechtsanwalt Josef Mühlenbein ist seit Jahren im Bereich des Arbeitsrechts tätig und steht Ihnen gerne zur Seite.