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Kündigung – was tun? Die krankheitsbedingte Kündigung

Viele Arbeitsgeber nehmen die Erkrankung eines Arbeitnehmers zum Anlass, diesem zu kündigen.

Grund für diese Reaktion kann für den Arbeitgeber einerseits die Belastung mit den Lohnfortzahlungskosten sein. Andererseits spielen aber häufig auch Emotionen eine Rolle, weil der Arbeitgeber mutmaßt, dass sein Mitarbeiter sich nur vor der Arbeit drücken will. Für einen Arbeitgeber ist es ein schwieriges Unterfangen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, wenn dessen Erkrankung der Kündigungsgrund sein soll.

Die Rechtssprechung stellt an eine krankheitsbedingte Kündigung sehr strenge Anforderungen. Die Hürden, die ein Arbeitgeber nehmen muss, um eine krankheitsbedingte Kündigung mit Erfolg durchzubringen, sind so hoch, dass die Mehrzahl dieser Kündigungen vor den Arbeitsgerichten keinen Bestand hat.

Sollten Sie also von einer krankheitsbedingten Kündigung betroffen sein, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Selbst dann, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortsetzen wollen, bestehen doch in der Regel gute Aussichten, zumindest eine Abfindung zu erstreiten.

Wichtig: Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen zu können, ist es erforderlich innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben; formale Fehler sind dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen im Arbeitsrecht empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Herr Rechtsanwalt Josef Mühlenbein ist seit Jahren im Bereich des Arbeitsrechts tätig und steht Ihnen gerne zur Seite.