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Manipulation der Abgaswerte: Kann ich meinen VW Diesel jetzt doch zurückgeben?

„Die Welt“ berichtete unter Berufung auf Verhandlungskreise, dass sich VW mit den US-Behörden auf einen Vergleich geeinigt habe, wonach jeder US-Halter eines VW-Modells, das mit einer beanstandeten Software ausgestattet sei, 5000 Dollar Entschädigung erhalten solle. Davon unabhängig müsse VW die Kosten für die Umrüstung des jeweiligen Autos tragen.

Aktuell läuft die größte Rückrufaktion in der VW Geschichte und betroffene Fahrzeugkäufer werden vom Hersteller über den Rückrufstart informiert. Betroffene Kunden in Deutschland und ganz Europa können mit Entschädigungszahlungen im gleichen Umfang wie in den USA nach Aussage von VW-Chef Matthias Müller nicht rechnen.

Die ersten veröffentlichten Gerichtsurteile waren durchweg nicht käuferfreundlich und kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrzeuges mangels Erheblichkeit des Fahrzeugmangels nicht vom Kaufvertrag zurücktreten können. So verneint das Landgericht Bochum in seinem Urteil vom 16.03.2016 (I-2 O 425/15) ebenso wie das Landgericht Münster in seinem Urteil vom 14.03.2016 (11 O 341/15) das Vorliegen eines erheblichen Mangels aufgrund des Einsatzes sogenannter “Schummelsoftware”. Beide Landgerichte verweisen die Fahrzeugkäufer auf die Nachbesserung ihres Fahrzeuges. Angesichts der Dimension der Softwareproblematik, der Anzahl betroffener Fahrzeuge und dem Umstand, dass erst eine Problemlösung und eine Strategie zur Umsetzung entworfen werden musste, hält das Landgericht Münster auch eine zuvor erforderliche Fristsetzung zur Nacherfüllung von mehr als 4 Monate noch für angemessen, da die Fahrzeuge unstreitig technisch sicher und in ihrer Fahrbereitschaft nicht eingeschränkt sind. Das Landgericht Bochum hielt eine geltend gemachte Wertminderung begründet mit vergeblichen Verkaufsbemühungen für unbegründet.

Diese ersten beiden veröffentlichten Gerichtsentscheidungen im Rahmen des VW-Abgasskandals sind uneingeschränkt verkäuferfreundlich. Demnach seien die Fahrzeuge zwar mangelhaft aber in ihrer Fahrbereitschaft unstreitig nicht beeinträchtigt. Während in den vorliegenden Entscheidungen die Fahrzeuge mit Nachbesserungskosten von unter 100 Euro bzw. mit Kosten von 0,26% des Kaufpreises im Fall des Landgerichts Bochum nachgebessert werden können und es damit an einer Erheblichkeit des Mangels fehlt, kann dies unter Umständen anders zu beurteilen sein, wenn die Nachbesserungskosten deutlich höher ausfallen. Die beiden hierzu veröffentlichten Entscheidungen betrafen Fahrzeuge mit 1,2-Liter- bzw. 2,0-Liter-Motoren für welche im Rahmen der Nachbesserung ein etwa 30 Minuten langes Software-Update ausreichen sollte. Bei den 1,6-Liter-Motoren wird zusätzlich ein sogenannter Strömungstransformator eingebaut.

Ganz anders urteilte nunmehr das Landgericht München am 17.05.2016. Dieses verpflichtete einen Autohändler dazu, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Gericht bejahte damit anders als die zuvor ergangenen Urteile die für den Rücktritt erforderliche Erheblichkeit des Mangels. Der Autohändler hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen. Abzuwarten bleibt, ob das Oberlandesgericht München ebenso wie die Vorinstanz einen erheblichen Fahrzeugmangel bejaht.

Beim Landgericht Braunschweig sind zurzeit insgesamt 46 Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der „Diesel-Thematik“ anhängig, die entweder den jeweiligen Verkäufer (ein Autohaus oder die Volkswagen AG) auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder die Volkswagen AG als Hersteller auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihrer Rechte als Käufer prüfen und fristwahrend geltend machen. Für weitere Informationen rufen Sie uns an.

Wenn sich nach der Nachbesserung herausstellt, dass zum Beispiel ein höherer Kraftstoffverbrauch auftritt, prüfen wir auch gerne, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen mit Autohäusern, Kfz-Händlern, Privatverkäufern und Herstellern empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Mühlenbein & Kollegen sind seit Jahren im Bereich des Autorechts tätig.