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Mindestlohn

Mindestlohn ab 2015 – was ändert sich?

Ab 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn, und das auch für Minijobber und geringfügig Beschäftigte. Damit ändert sich auch die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherung. Die Beitragsgrundlage wird nach dem Einkommen berechnet, was der Arbeitnehmer aufgrund Mindestlohn verdienen muss und nicht danach, was er tatsächlich bekommt. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Abrechnung; sogar für die Mindestlohnverpflichtungen seiner Subunternehmer.

Beachten Sie ein weiteres Monstrum:
Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung