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Sittenwidrige Bürgschaft / Ehegattenbürgschaft

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen vertreten – wenn es z.B. um „Sittenwidrige Bürgschaften“ geht – seit Jahren viele zufriedene Mandanten in ganz Deutschland gegen Banken: Die Liste der Fehler und Verstöße, die den Banken unterlaufen können, ist groß. Häufig besteht für Bürgen, Darlehensnehmer und Sicherungsgeber die Möglichkeit, Bürgschaften und Kreditverträge anzufechten. Dabei gehen wir nach Möglichkeit auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor.

Sogar früher titulierte Forderungen, auch bereits ergangene Urteile, können wir für Sie anfechten. Im optimalen Falle können wir sogar Schadenersatzansprüche durchsetzen. Unseren Mandanten und deren Familien eröffnen wir damit völlig neue Perspektiven. Viele erfahren das regelrecht als Befreiungsschlag. Schlaflose Nächte und gesundheitlicher Verfall haben endlich ein Ende!