Verkehrsunfall – die Ansprüche des Geschädigten
Bei einem Verkehrsunfall entstehen in der Regel Schäden am Fahrzeug oder in schweren Fällen auch Personenschäden. Hat den Verkehrsunfall die Gegenseite ganz oder teilweise verschuldet, stehen dem Geschädigten Schadensersatzansprüche zu. Ein Überblick:
Sachverständigengutachten
Fahrzeugschäden sind ohne Gutachten schwierig zu bemessen. Überschreitet der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro, kann der Geschädigte auch die Gutachtenkosten ersetzt verlangen. Dabei darf der Geschädigte seinen Gutachter frei wählen.
Abschleppkosten
Auch hat man als Geschädigter einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Bei einem Totalschaden muss die Gegenseite jedoch nur die Kosten in die nächstgelegene Werkstatt ersetzen.
Totalschaden
Hat das Fahrzeug einen Totalschaden, besteht ein Anspruch in Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts. Allerdings sind bei der Bemessung des Restwerts nur regionale Angebote heranzuziehen, die üblicherweise niedriger sind, was für den Geschädigten vorteilhaft ist, da er dann mehr Geld erhält.
Reparaturkosten
Bei den Reparaturkosten kann sich der Geschädigte entscheiden, ob er die Reparatur durchführen lassen möchte oder nicht. Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug nicht reparieren lassen, kann er die Erstattung der durch das Sachverständigengutachten festgestellten Kosten ohne Mehrwertsteuer verlangen.
Mietwagenkosten
Für tägliche Fahrten von über 30 km kann der Geschädigte die Mietwagenkosten eines gleichwertigen Fahrzeugtyps oder zumindest eines klassengleichen Fahrzeugs verlangen. Liegen die täglichen Fahrten unter 20 km, kommt es darauf an, inwieweit die Fahrten nicht durch öffentliche Verkehrsmittel möglich sind.
Nutzungsausfallschaden
Wer sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und keinen Mietwagen nimmt, kann einen sogenannten Nutzungsausfall verlangen. Vorausgesetzt, dass man das Fahrzeug während der Reparatur auch tatsächlich benutzt hätte.
Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld wird anhand der sogenannten Schmerzensgeldtabelle ermittelt. Diese orientiert sich insbesondere an dem Umfang und der Art der Verletzungen, Arbeitsunfähigkeit und Dauer der Einschränkungen.
Verdienstausfallschaden
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat einen Anspruch auf den sogenannten Verdienstausfallschaden. Bei Dauerschäden besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Rente.
Haushaltsführungsschaden
Wer sich als Hausfrau oder Hausmann um die Familie kümmert und den Haushalt erledigt und wegen des Unfalles diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat einen Anspruch auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Die Höhe bemisst sich anhand der sozialen Schicht, der der Haushalt angehört, und daran, welcher Aufwand für die Haushaltsführung aufgewendet wurde.
Rechtsanwaltskosten
Auch hat man als Geschädigter einen Anspruch auf die Erstattung der Anwaltskosten. Voraussetzung ist, dass die anwaltliche Tätigkeit aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung der Rechte notwendig war. Bei Fahrzeug- oder Personenschäden ist das regelmäßig der Fall.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verkehrsunfall-die-ansprueche-des-geschaedigten_118550.html