Verkehrsunfall: Wer trägt die Kosten ?
Die im Rahmen der Unfallregulierung anfallenden Rechtsanwaltskosten trägt bei fremdverschuldeten Unfällen im Regelfall die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die Anwaltsvergütung wird nach dem Gegenstandswert der geltend gemachten Ansprüche berechnet.
Haben Sie den Verkehrsunfall z. B. zu 50 % mitverschuldet und machen daher nur Anspruche nach einer Quote von 50 Prozent geltend, ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren vollständig zu bezahlen.
Beispiel:
Unfallschaden in Höhe von 5.000,– €; Ansprüche werden wegen Mitverschuldens nur in Höhe von 2.500,- € geltend gemacht.
In diesem Fall hat die gegnerische Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer nicht etwa nur 50 Prozent der Anwaltsvergütung nach einem Wert von 5.000,– € zu erstatten, sondern 100 Prozent der Vergütung nach einem Wert von 2.500,– €. Sie sollten sich daher auch in Fällen, in denen Sie einen Teil des Schadens selbst zu tragen haben nicht scheuen, anwaltlichen Rat einzuholen.
Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen mit Autohäusern, Kfz-Händlern, Privatverkäufern und Herstellern empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Mühlenbein & Kollegen sind seit Jahren im Bereich des Autorechts tätig und stehen Ihnen gerne zur Seite.