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Widerruf von Darlehensverträgen

Die Bauzinsen sind mittlerweile so niedrig wie nie. Für Kunden, die ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, ergeben sich hieraus sehr günstige Kreditangebote.
Dies ist ein großes Ärgernis für Häuslebauer, die bereits vor einigen Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, für den deutlich höhere Zinsen anfallen.
Damit abfinden muss sich der Kreditnehmer jedoch unter Umständen nicht.
Möglicherweise können Sie den sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BGH, nachdem viele in den Darlehensverträgen enthaltene Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Dies hat dann zur Folge, dass die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat. Hierdurch können die Darlehensverträge auch noch lange nach Ablauf der eigentlich eingeräumten Frist widerrufen werden können.

Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie Ihren alten Darlehensvertrag noch widerrufen können.