Wildunfall, Wildschadensbescheinigung für Ihre Versicherung
Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie:
Wildunfälle sind im Sauerland an der Tagesordnung. Insbesondere unser Rehwild ist zur Zeit sehr umtriebig. Die Böcke kämpfen um die Einstände und zum Hochsommer geht es im Brunftbetrieb hoch her. Autofahrer sind gut beraten, die entsprechenden Warnungen auf den Verkehrsschildern „Vorsicht Wildwechsel“ ernst zu nehmen und allgemein, aber gerade in der Dämmerung, langsam zu fahren. Das gilt umso mehr für Motorradfahrer.
In der Gefahrensituation sollten Sie zwar bremsen, aber nicht versuchen, dem Wild auszuweichen. Die Gefahr, die Beherrschung über das Fahrzeug zu verlieren, ist zu hoch. Sie gefährden dann möglicherweise sich selbst, die Insassen oder entgegenkommende Fahrzeuginsassen.
Und sollte es dennoch einmal zu einem Wildunfall kommen, so sichern Sie die Unfallstelle durch Warnblinkanlage und Aufstellen des Warndreiecks innerorts 50m, außerorts 100m, Autobahn 150m. Dann melden Sie den Unfall der Polizei oder dem Jagdpächter.
Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildschadensbescheinigung ausstellen. Das ist wichtig für Ihre Teilkaskoversicherung, die möglicherweise den Schaden übernimmt. Das Formular finden Sie unter http://www.jagdrecht.de/formulare-texte/wildunfallbescheinigung-zur-vorlage-bei-der-kfz-v/ ; Sie können sich auch in der Kanzlei Mühlenbein und Kollegen die Broschüre „Rechtstipps aus dem Handschuhfach“ abholen; das Formular ist enthalten.
Sichern Sie Beweise durch Fotos vom Wild, Unfallstelle, beschädigtem Fahrzeug, Name und Anschrift von Zeugen, Wildspur, etc. Wenn Polizei/Jagdpächter nicht rechtzeitig erscheinen, darf schwer leidendes Wild getötet werden. Falls möglich, das Wild von der Straße ziehen und Fahrzeug an die Seite fahren; Wild nicht mitnehmen, da Sie damit Jagdwilderei § 292 StGB begehen.
Allzeit Gute Fahrt wünschen
Rechtsanwälte Mühlenbein & Kollegen
Quelle: „http://brilon-totallokal.de/2016/05/24/wildunfaelle-im-sauerland/“