Aktuelles

Wir stellen zum 01.08.2016 oder früher ein:

Auszubildende/n zur/m Rechtsanwaltsfachangestellte/n

Beginn: 1. August 2016

Unerlässliche Arbeit im Hintergrund

Beruf mit Zukunft: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Fast jeder kennt sie – die bekannte Moderatorin oder Boxweltmeisterin. Doch sie standen nicht immer im Scheinwerferlicht, sondern lernten zunächst einen ganz „bodenständigen“ Beruf. Sie absolvierten eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

Damit lernten sie einen Beruf, in dem sie auch heute noch gute Perspektiven hätten. Denn der Bedarf an Dienstleistungen in Rechtsfragen steigt. Da das Wirtschafts- und Privatleben immer komplexer wird, steigt auch die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung. Somit stehen ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in vielen Bereichen die Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen. Ein Beruf mit Zukunft.

Das Rampenlicht überlassen die RA- und ReNo-Fachangestellten natürlich den Anwälten. Sie stehen nicht im Gerichtssaal und halten Plädoyers, sondern arbeiten mehr im Hintergrund. Doch ihre Arbeit ist für die Juristen und die Rechtssuchenden unverzichtbar.

Dabei ist das Aufgabenfeld vielfältig und die Ausbildung bundeseinheitlich geregelt. Gemeinsamer Teil der Ausbildung zum RA- bzw. ReNo-Fachangestellten sind im ersten Ausbildungsjahr insbesondere die Grundsätze der Büropraxis und Büroorganisation sowie die Grundsätze der Rechtsordnung.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind gemeinsame Teile der Ausbildung die Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrecht der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtpflege sowie Aneignungen von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis.

Weitere Schwerpunkte der Ausbildung zum RA-Fachangestellten sind darüber hinaus die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Erstellen von Vergütungsrechnungen. Die ReNo-Fachangestellten wirken während ihrer Ausbildung schwerpunktmäßig ebenfalls bei der Bearbeitung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten mit. Weiterhin zählen die Mitarbeit in Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars sowie bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten und die Erstellung von Kostenrechnungen zu ihren wichtigsten Aufgaben.

Zugangsvoraussetzungen zu diesen Ausbildungsberufen gibt es nicht. Jedoch sollten Interessierte die Fachoberschulreife (mittlere Reife) haben. Gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben Bewerber, die die Rechtschreibung beherrschen, gerne den Umgang mit Menschen pflegen, dienstleistungsbereit sind und Organisationstalent sowie PC-Kenntnisse mitbringen.

Die Ausbildung zum RA- bzw. ReNo-Fachangestellten dauert drei Jahre. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr ist dann möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei wie in der Schule bei 2,0 liegt. Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Zwischen dem 12. und 18. Monat der Ausbildung wird eine schriftliche Zwischenprüfung abgelegt. Am Ende der Ausbildung steht eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.

Die Vergütung der Auszubildenden ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Als Leitlinie gelten 380 Euro im ersten Ausbildungsjahr; 430 Euro im zweiten und 480 Euro im dritten (Stand: 2011). Allerdings gibt es regionale Unterschiede.

Während der Ausbildung werden Sie in unserer Kanzlei mit sämtlichen Aufgabenbereichen vertraut gemacht. Die Einweisung in den Umgang mit dem Computer – Anwendungs-
programm erfolgt in der täglichen Praxis. Kenntnisse im Textverarbeitungsprogramm Word sollten Sie nach Möglichkeit bereits mitbringen; dies ist aber nicht Voraussetzung. Sie arbeiten während der Ausbildung mit moderner Technik. Aufgrund der Zertifizierung der Kanzlei werden Sie mit soliden Organisationsformen vertraut. In unserer Kanzlei erlernen Sie die selbständige Bearbeitung aller Aufgabenbereiche, bis hin zu Entwürfen z.B. von einfacheren Klageschriften. Während der Ausbildung bieten wir Ihnen den Besuch von fachbezogenen Fortbildungsseminaren und Crashkursen vor den Prüfungen an.

Nach der Ausbildung werden Sie – bei entsprechenden Leistungen und falls bei uns Bedarf besteht – mit einem Arbeitsvertrag in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Aber auch andere Mitbewerber, Banken, Versicherungen, Verwaltung und Firmen werden sich für Sie als Mitarbeiter/in interessieren, da Ihre fachlichen Fähigkeiten auch dort sehr gefragt sind. Wir bilden seit Gründung der Kanzlei 1988 immer jedes Jahr ein bis zwei AZUBIS aus, alle unsere früheren Auszubildenden sind nach erfolgreicher Lehre auch beruflich erfolgreich.

Voraussetzung ist der Abschluß der Real-, Höheren Handelsschule oder des
Abiturs. Wir sind besonders interessiert, wenn Sie engagiert sind und Freude an der Ausbildung mitbringen.

Bei Interesse reichen Sie bitte eine aussagekräftige Bewerbungsmappe ein.

Wir werden Ihnen dann kurzfristig Nachricht geben.