FAQ

Häufig gestellte Fragen

Dies ist abhängig vom Umfang der Beratung und ob eine außergerichtliche oder auch gerichtliche Vertretung erforderlich ist. 

Die maximalen Kosten für eine Erstberatung belaufen sich auf 190,00 € netto. Eine Mehrfachberatung kostet maximal 250,00 € netto. 

Im Falle der außergerichtlichen Vertretung, wenn also Schriftverkehr mit Dritten geführt werden muss, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten sind gestaffelt nach dem Gegenstandswert der Sache. Alternativ können auch Vergütungsvereinbarungen in Form von Pauschalhonoraren oder Stundenhonoraren geschlossen werden. Bei der gerichtlichen Vertretung verhält es sich jedoch so, dass keine Vereinbarungen geschlossen werden können, die vorsehen, dass die gesetzliche Vergütung nach dem RVG unterschritten wird. 

Wenn Sie die Kosten für eine Beratung und/oder außergerichtliche Vertretung nicht aufbringen können und auch nicht über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, gibt es die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht (an Ihrem Wohnsitz) einen Antrag auf die sogenannte Beratungshilfe zu stellen. 

Bei der gerichtlichen Vertretung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Sie die Kosten des Prozesses nicht selbst tragen können. Wenn Sie den Prozess verlieren sollten, sind jedoch nur die Kosten des eigenen Rechtsanwalts und die Gerichtskosten von der Prozesskostenhilfe umfasst, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. 

Bitte beachten Sie auch, dass es im Arbeitsrecht eine Besonderheit gibt. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht selbst dann kein Kostenerstattungsanspruch gegen die andere Partei, wenn Sie im Verfahren obsiegen. Dies ist gesetzlich geregelt in § 12a ArbGG. Eine Kostenerstattung ist – abhängig vom Ausgang des Verfahrens – erst ab der zweiten Instanz möglich.

Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Dies geschieht telefonisch, per E-Mail, Fax oder persönlich. Bei der ersten Kontaktaufnahme können wir prüfen, ob Ihre Angelegenheit in eines unserer Fachgebiete fällt und ob ausreichende zeitliche Kapazitäten für die Übernahme Ihres Mandats vorhanden sind. Sie werden ferner über die Kosten für die Beratung informiert und Ihnen wird mitgeteilt, welche Unterlagen wir für die Beratung benötigen. 

Sollten in Ihrer Sache Fristen laufen, nehmen Sie bitte stets telefonisch Kontakt zu uns auf informieren Sie uns vorab so genau wie möglich über den Sachverhalt, damit auf eine etwaige Dringlichkeit entsprechend reagiert werden kann. 

Tragen Sie für das Erstgespräch dann bitte alle relevanten Unterlagen zusammen. Maßgeblich also Verträge, Schriftverkehr mit der Gegenseite und weitere relevanten Unterlagen (beispielsweise Kündigung, Abmahnung, Mahnbescheid, Klageschrift, Unfallmitteilung). 

Füllen Sie vorzugsweise bereits den entsprechenden Fragebogen aus. Diesen können Sie ganz einfach vorab in unserem Downloadbereich herunterladen und schon zuhause ausfüllen.

Wir benötigen zu Beginn des Mandats und vor der Beratung Ihre Daten. Ferner die Allgemeinen Mandatsbedingungen sowie eine Datenschutzerklärung zur Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. 

Kosten für die Beratung werden im Übrigen nur dann erhoben, wenn im Nachgang keine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch uns erfolgt. 

In der Beratung selbst schildern Sie so genau wie möglich Ihr Anliegen, damit wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen und Informationen über die Rechtslage geben können. 

Wenn wir außergerichtlich oder gerichtlich für Sie tätig werden sollen, benötigen wir dann noch eine durch Sie unterzeichnete Vollmacht für die konkrete Angelegenheit, da wir anderenfalls nicht nach außen hin tätig werden können. 

Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung übernehmen wir dann die Korrespondenz mit der Gegenseite, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie werden hierbei stets über alle ein- und ausgehenden Schreiben informiert, damit Sie über den aktuellen Sachstand informiert sind und wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen können. Wenn Sie Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns hierzu selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, oder auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. 

Sofern es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung nicht zu einer Klärung oder Einigung kommt, folgt das gerichtliche Verfahren, weil entweder Sie klagen wollen oder von der Gegenseite verklagt werden. Die Schriftsätze im Verfahren fertigen wir für Sie in Abstimmung mit Ihnen und vertreten Sie auch im Gerichtstermin. Vor den Landgerichten herrscht zudem Anwaltszwang, sodass Sie einen Prozess nicht selbst führen können. Das gerichtliche Verfahren endet entweder durch eine Einigung der Parteien oder durch eine Entscheidung des Gerichts. Hieran können sich dann gegebenenfalls weitere Instanzen (Berufung und Revision) anschließen.

Sofern auf Basis der Einigung oder der gerichtlichen Entscheidung nicht geleistet wird, kann sich auch noch die Vollstreckung anschließen, bei der wir Sie natürlich ebenfalls unterstützen können.

Nein. Die Kanzlei Mühlenbein & Kollegen ist bundesweit tätig. Wir sind berechtigt, vor jedem Gericht in Deutschland aufzutreten und unsere Mandanten zu vertreten. Eine Ausnahme besteht beim Bundesgerichtshof. Derzeit dürfen nur 38 Rechtsanwälte vor dem BGH auftreten.

Ja, dies ist möglich. Sie müssen hierbei jedoch beachten, dass durch die Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts zusätzliche Kosten entstehen. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten für einen Rechtsanwalt. Sollten Sie Ihren Rechtsanwalt wechseln wollen, sprechen Sie uns gern an. Wir werden dann versuchen, die Kostenfrage für Sie zu klären.