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Fluggesellschaft stellt Insolvenzantrag: Ihre Fluggastrechte

Wir vertreten Sie in allen Fragen des Reiserechts und beziffert Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Schadenersatz.

Hat sich Ihr Flug verspätet oder wurde dieser annuliert? Hat Ihre Fluggesellschaft Insolvenzantrag gestellt? Wir machen Ihre Ansprüche bei Flugverspätung, Flugannullierung und Gepäckverlust für Sie geltend.

War Ihre Reise mangelhaft? Ein Reisemangel kann sich z.B. beim Transport, in der Unterkunft, bei der Verpflegung oder bei sonstigen gebuchten Dienstleistungen zeigen. Mit einer mangelhaften Reise müssen Sie sich nicht abfinden. Ihnen stehen zahlreiche Rechte in einem solchen Fall zu.

Tritt ein Reisemangel auf, sollten Sie umgehend der Reiseleitung vor Ort den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Nach Beendigung der Reise sollten Sie spätestens innerhalb von einem Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reise unseren anwaltlichen Rat einholen.

Frau Rechtsanwältin Hoffmann-Benz hat einen Interessensschwerpunkt im Reiserecht. Ihre Ansprüche werden von uns mit Nachdruck und in möglichst kurzer Zeit geltend gemacht.