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Kündigung – was tun? Heute: Voraussetzungen der betriebs- bedingten Kündigung (Checkliste)

1. Bei den Gründen für eine Kündigung muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe)

2. Die vom Arbeitgeber behaupteten (inner- oder außer-) betrieblichen Gründe für die Kündigung müssen tatsächlich vorliegen.

3. Der Arbeitgeber muss darlegen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen er auf die betrieblichen Gründe reagiert und diese Maßnahmen zum (vollständigen oder teilweisen) Wegfall des Arbeitsplatzes führen.

4. In dem Betrieb darf keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung des Arbeitnehmers bestehen (freier Arbeitsplatz).

5. Von den Arbeitnehmern, die die gleiche oder eine vergleichbare und schnell erlernbare Tätigkeit verrichten, muss demjenigen gekündigt werden, der am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (soziale Auswahl).

Wichtig: Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen zu können, ist es erforderlich, innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben; formale Fehler sind dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen im Arbeitsrecht empfehlen wir, die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Herr Rechtsanwalt Josef Mühlenbein ist seit Jahren im Bereich des Arbeitsrechts tätig und steht Ihnen gerne zur Seite.